Kompetenz aus Erfahrung

Wir beraten und vertreten Sie schwerpunktmäßig auf folgenden Rechtsgebieten:

Baurecht unter Einbeziehung von Architekten- und Ingenieurrecht; Versicherungsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen wir über Fachanwaltschaftsqualifikationen.

Wir bearbeiten weiterhin auch Transportrecht, Immobilienrechtsprobleme, Mietrecht und WEG-Recht einschließlich der Fragen des allgemeinen Zivilrechts und Handelsrechts mit dem dazugehörigen Vertragsrecht.

Dazu gehört auch internationales Privatrecht und Bankrecht, soweit es von unserem Rechtsanwalt Hellmuth Bock betreut wird.

Im Rahmen der Notariatstätigkeit fallen – wie bei jedem anderen Notar auch – Tätigkeiten im Grundstücksrecht, Erbschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht an, um nur einige der notariellen Arbeitsgebiete zu nennen.


Im Zeichen der Qualität

Unsere Anwälte und Mitarbeiter sichern durch regelmäßige Fortbildung ein vertrauensvolles und dauerhaftes Mandatsverhältnis.


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