Kompetenz aus Erfahrung
Wir beraten und vertreten Sie schwerpunktmäßig auf folgenden Rechtsgebieten:
Baurecht unter Einbeziehung von Architekten- und Ingenieurrecht sowie Versicherungsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen wir über Fachanwaltschaftsqualifikationen.
Wir bearbeiten weiterhin auch Sachverständigenrecht, Immobilienrechtsprobleme, Mietrecht und WEG-Recht einschließlich der Fragen des allgemeinen Zivilrechts und Handelsrechts mit dem dazugehörigen Vertragsrecht.
Im Zeichen der Qualität
Unsere Anwälte und Mitarbeiter sichern durch regelmäßige Fortbildung ein vertrauensvolles und dauerhaftes Mandatsverhältnis.